1. Sorgfältige Festlegung des Verkaufspreises
Die wohl grundlegendste Frage beim Verkaufsprozess ist die Frage nach dem «richtigen» Verkaufspreis. Damit in der Vermarktungsphase keine unschönen Überraschungen auftreten, kann eine Marktwertschätzung durch einen professionellen Immobilienbewerter äusserst hilfreich sein. Der erzielte Verkaufspreis ist letztlich immer das Produkt der Verhandlung von Käufer und Verkäufer und kann von der Verkehrswertschätzung (auch Marktwertschätzung) abweichen. Dennoch dient die Verkehrswertschätzung eines Fachmanns als solide Basis für die Festlegung des optimalen Verkaufspreises. Legen Sie den Verkaufspreis ohne Beizug eines Experten fest, so lohnt sich eine gründliche Recherche der aktuellen Marktsituation, beispielsweise mittels minutiösen Vergleichen auf den gängigen Onlinemarktplätzen.
2. Wichtige Akten organisieren
Es scheint selbstverständlich zu sein - und doch sind sie nach vielen Jahren des Eigentums oft nicht präsent: Wichtige Akten, welche mit Ihrer Liegenschaft in Zusammenhang stehen. Ein aktueller Grundbuchauszug mit dazugehörigen Belegen (erhältlich beim Grundbuchamt Ihrer Gemeinde), der Gebäudeversicherungsnachweis, Steuerwertschätzung, Planunterlagen sowie Belege von getätigten Investitionen dienen als Grundlage für jeden Verkauf. Bei Stockwerkeigentumseinheiten sind zusätzlich Begründungsakten, Reglement sowie Stand des Erneuerungsfonds relevant. Handelt es sich um ein Investitionsobjekt so sind der aktuelle Mieterspiegel und die Mietverträge von besonderem Interesse für künftige Eigentümer.
3. Hochwertige Fotos anfertigen
Der erste Eindruck zählt: Fertigen Sie qualitativ hochstehende Fotos Ihrer Liegenschaft an. Selbst bei günstigen Marktbedingungen ist die Aufmerksamkeitsspanne von Suchenden auf Onlinemarktplätzen nachweislich gering. Sind die Immobilienfotos wenig ansprechend, so springen Besucher oft innert Sekunden ab. Neben Immobilienfotos empfiehlt sich, von neuen Technologien wie virtuellen 360-Grad-Rundgängen Gebrauch zu machen. Digitale Rundgänge können unnötige Besichtigungen ersparen, da sie den Interessenten vorab umfassende Einblicke in die Liegenschaft gewähren. Ohne Fotografieerfahrung lohnt sich zudem der Beizug eines professionellen Fotografen.
4. Verkaufsdossier & Online-Inserat erstellen
Sind alle Grundlagen geklärt, so geht es an die Vermarktung der Immobilie. Empfehlenswert für die Insertion sind die etablierten Immobilienmarktplätze. Diese sind kostenpflichtig, dafür erhält man allerdings Reichweite und eine optimale Sichtbarkeit des Angebots. Bei renommierten Maklerunternehmen profitieren Sie meist von Vorzugskonditionen für die Publikation, so auch bei der HEV Verwaltungs AG. Achten Sie auf eine sorgfältige und ansprechende Gestaltung des Inserats. Sobald die ersten Interessenten anklopfen, sollten Sie auch eine Verkaufsbroschüre bereit haben. Diese muss nebst den Immobilienfotos auch alle Eckdaten, einen Objektbeschrieb, Planunterlagen sowie aktuelle Angaben aus dem Grundbuch beinhalten.
5. Steuern & Gebühren beachten
Ist ein ernsthafter Interessent mit Kaufabsicht gefunden, so geht es in die entscheidende Phase. Von grosser Tragweite in dieser Phase der Vermarktung sind die Grundstückgewinnsteuern, Handänderungssteuern sowie Grundbuchgebühren, welche rasch eine hohe Summe ausmachen können. Bitte beachten Sie, dass je nach Kanton unterschiedliche Regelungen bestehen. Im Wesentlichen hängt die Höhe der Grundstückgewinnsteuer von der Besitzdauer der Immobilie ab. Besteuert wird der Gewinn, also die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt, wird in vielen Kantonen zusätzlich eine Handänderungssteuer und Grundbuchgebühr fällig. Diese wird in der Regel als Prozentsatz vom Verkaufspreis berechnet. Für eine problemlose Abwicklung ohne böse Überraschungen lohnt sich der Beizug eines Beraters. Die Makler oder Rechtsberater der HEV Verwaltungs AG helfen Ihnen gerne weiter.
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