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Begründung von Stockwerkeigentum: Wie entsteht die beliebte Wohnform?

Das Stockwerkeigentum wurde in der Schweiz im Jahr 1965 eingeführt und erfreut sich bis heute grosser Beliebtheit. Doch wie genau entsteht Stockwerkeigentum und was sind die Stolpersteine bei der Begründung?

Wohnungen im Stockwerkeigentum

Was darf es sein: Mietwohnungen oder doch besser Stockwerkeigentum?

Als Investor, Bauherr oder Immobilienbesitzer standen Sie vielleicht schon vor der Frage, ob Sie mit Ihrem Bauvorhaben besser Miet- oder Eigentumswohnungen realisieren sollten. Für die Entscheidungsfindung empfiehlt die HEV Verwaltungs AG, die Immobilienunternehmung des Hauseigentümerverbandes St. Gallen, bereits in der Entwicklungsphase des Bauvorhabens auf Immobilienvermarktungsfachleute zurückzugreifen. Diese verfügen über beste Kenntnisse des lokalen Immobilienmarktes. Weiter haben professionelle Makler Zugang zu Software für die Immobilienbewertung sowie die Markt- und Standortanalyse. Die langjährigen Makler/-innen der HEV Verwaltungs AG erarbeiten beispielsweise Vermarktungskonzepte, welche Empfehlungen für die Umsetzung der geeigneten Wohnform (Miete oder Stockwerkeigentum), den passenden Wohnungsmix, marktfähige Wohnungsgrössen und realisierbare Miet- oder Kaufpreise beinhalten. Fällt der Entscheid auf die Realisierung von Stockwerkeigentum, so muss dieses sorgfältig vorbereitet und anschliessend grundbuchrechtlich begründet werden.

Sie benötigen Unterstützung bei der Entscheidungsfindung, ob sich für Ihr Vorhaben die Realisierung von Mietwohnungen oder von Stockwerkeigentum besser eignet? Dann fordern Sie jetzt Unterstützung von erfahrenen Fachleuten im Bereich Immobilienvermarktung an.

Wichtige Unterlagen für die Begründung von Stockwerkeigentum

Stockwerkeigentum wird durch die Eintragung im Grundbuch mit öffentlicher Beurkundung rechtskräftig begründet. Für die Begründung werden in der Regel mindestens folgende Unterlagen benötigt:

› Situationsplan des Stammgrundstücks
› Grundrisspläne pro Geschoss
› Grundrisspläne mit eingefärbten und nummerierten Stockwerkeinheiten
› Wertquotenschlüssel für alle Stockwerkeinheiten
› Nutzungs- und Verwaltungsreglement

Eine Sache der Erfahrung: Die Wertquotenberechnung bei Stockwerkeigentum

Die Wertquote bei Stockwerkeigentum ist ein Verhältniswert, der sich aus dem Anteil des Einzelwerts der einzelnen Wohnungen an der Gesamtvermögenssumme des Gebäudes ergibt. Die Wertquote wird im Begründungsakt festgelegt. Obwohl das Gesetz keine Richtlinien für die Berechnung der Wertquoten vorgibt, stellt sie einen der Schlüsselpunkte bei der STWEG-Begründung dar. Die Wertquoten sollen objektiv und nach wertbeständigen Faktoren festgelegt werden. Beispielsweise sollte ein luxuriöser Innenausbau einer Wohnung keinen Einfluss auf die Wertquote haben, da dieser auswechselbar ist. In der Praxis sind für die Berechnung der Wertquote Faktoren wie die Wohnungsflächen oder -kubaturen, die Grössen der Nebenräume und die Flächen der Gebäudeteile mit ausschliesslichem Nutzungsrecht (Terrassen, Gartenflächen, etc.) anerkannt. Weiter ist die Gewichtung der verschiedenen Flächen zu berücksichtigen. So werden Wohnbereiche stärker gewichtet als Aussenbereiche. Auch Faktoren wie Stockwerkhöhe, Aussicht, Immissionen, Lage im Gebäude, Zugangsmöglichkeit u.v.m. müssen berücksichtigt werden. Da es kein einheitliches Schema für die Berechnung der Wertquote gibt, lohnt sich auf jeden Fall der Beizug von Spezialisten. Denn eine spätere Änderung der Quoten ist aufwendig und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

Die HEV Verwaltungs AG verfügt über erfahrene Immobilienfachleute, welche die Begründung von Stockwerkeigentum umfassend begleiten sowie die Liegenschaften und deren Eigentümergemeinschaft fachmännisch betreuen.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Stockwerkeigentum oder möchten Sie STWEG begründen? Kontaktieren Sie unsere Abteilung Immobilienbewirtschaftung unter der Tel. 071 227 42 42 oder per E-Mail unter info@hevsg.ch.

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